AGB Ferienwohnung Christine
Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil
des (nachfolgend: Beherbergungsbetrieb) geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende
Individualvereinbarungen getroffen wurden.
Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.
Ferienwohnung Christine
1.1 Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von
Zimmern zur Gästebeherbergung sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
1.3 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen
kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
1.4 Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den
Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche
Tourist-Information) vertreten lassen.
1.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein
neues Angebot an den buchenden Gast, das dieser innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem
Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter annehmen kann. Während dieser Frist sind der Beherbergungsbetrieb oder
sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch
schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter
erfolgen.
1.6 Vertragspartner sind der Kunde und der Beherbergungsbetrieb. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er
dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten
2.1 Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebs
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die
vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde seitens des
Beherbergungsbetriebs nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt, besteht seitens des Gastes
kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Die gebuchte Unterkunft wird vom Leistungsträger am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast
ist verpflichtet, den Leistungsträger über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren.
Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet oder wurde die
Kreditkartennummer bei der Buchung angegeben, so wird die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus freigehalten.
2.2 Leistungspflichten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu
entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des
Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann
der Beherbergungsbetrieb über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers
den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, das diesem
kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
2.3 Preise und Preisanpassung
Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche
Vereinbarung. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein.
Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10
Prozent anzuheben, wenn sich der allgemein für derartige Leistungen vom Beherbergungsbetrieb berechnete Preis erhöht
und zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen.
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer/Gäste, der Leistungen des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der
Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.
2.4 Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes
Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich
und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den weiteren, sich aus der
Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und
insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs.
Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich
dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn
die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Gast dem
Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Gast
berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht,
wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem
Gast die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares
besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat.
Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und
Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm mitgebrachten
Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.
3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten
3.1 Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und
Zusatzkosten (z.B. Minibar, Telefon, Video) am Tage der Abreise unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.
Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10
bis 30 Prozent der Buchungssumme zu verlangen. Er ist zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes
aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung
zu verlangen.
Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in
Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Gast
Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins geltend
zu machen.
Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.
3.2 Kreditkarten, Schecks und sonstige Zahlungsmittel
Es steht dem Beherbergungsbetrieb in jedem einzelnen Fall frei, ob und welche Kreditkarte er bei Vorlage akzeptiert.
Dies gilt auch dann, wenn durch Aushänge oder durch Auskunft des Personals eine grundsätzliche Akzeptanz von
Kreditkarten angezeigt wird.
Die Entgegennahme von Kreditkarten, Schecks oder sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.
3.3 Aufrechnung
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung
des Beherbergungsbetriebs aufrechnen oder mindern.
3.4 Sicherheiten
Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der Beherbergungsbetrieb an den
vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen aus der erbrachten Leistung
einschließlich der Auslagen. Er hat damit das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur Bezahlung
zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu verwerten.
4. Leistungsänderung oder Abweichung
Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer erforderlichen Änderung oder Abweichung
vom vertraglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen sind nur zulässig, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich
vereinbarten Leistung führen und für die Abweichung eine sachliche Rechtfertigung besteht.
Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel dann vor, wenn der Leistungsträger dem Gast
bei einer Beherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt, weil der gemietete Raum
unbenutzbar geworden ist oder wichtige betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen.
Der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder
Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung zu informieren. Dem Gast ist ggf. die Möglichkeit zur
kostenlosen Umbuchung zu geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist, die nicht vom Beherbergungsbetrieb
zu vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung anzubieten.
Ist bei einer Beherbergungsleistung der Beherbergungsbetrieb aus dringenden Gründen gezwungen, eine Stornierung
vorzunehmen, so ist dieser verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Gast unverzüglich ein anderes, mindestens
gleichwertiges Quartier erhält. Erfolgt die Stornierung erst am Anreisetag oder erfährt der Gast erst bei Anreise
von der Stornierung, hat der Beherbergungsbetrieb innerhalb einer Frist von 4 Stunden für ein Ersatzquartier zu
sorgen.
Etwaig entstehende Mehrkosten für ein Ersatzquartier gehen zu Lasten des jeweiligen Leistungsträgers.
Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbes. Minderung und Schadensersatz) unberührt.
5. Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise
5.1 Rücktritt des Gastes
Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom
Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per
Telefax oder per Email erfolgen.
Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die
Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen.
Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung
der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu
unternehmen.
Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine
anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in
Anrechnung bringen zu lassen.
Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom
Gast an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt:
Gebuchte Leistung: | Quote: |
Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung | 90% |
Übernachtung mit Frühstück | 80% |
Halbpension | 70% |
Vollpension | 60% |
Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei
etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben.
Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder
dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender
Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten
verpflichtet.
Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss
einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
5.2 Rücktritt / Kündigung des Beherbergungsbetriebs
Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der Beherbergungsbetrieb innerhalb der
vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten
Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung des Hotels nicht endgültig bestätigt.
Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebs besteht ferner dann, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird.
Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu
kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend):
– die Nichterbringung einer fälligen Leistung
– die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu
vertretende Umstände
– eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung,
– die Buchung des Zimmers unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder des
Zwecks oder
– wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs
oder seiner Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich des
Beherbergungsbetriebs herrührt.
Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach
bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten.
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder sonstige
Ausgleichsleistungen.
Ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihr
getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
6. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf die volle
Buchungssumme unberührt. Der Beherbergungsbetrieb wird sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes
um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei
er insoweit nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zu unternehmen.
Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb.
7. Haftung
7.1 Haftung für vertragliche Verpflichtungen
Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem
Vertrag.
Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der
Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen.
Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Hotel
übernommenen Garantie.
Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich.
Bei Auftreten von Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs, wird dieser bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit der
Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
7.2 Haftung für eingebrachte Sachen
Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum
Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,- sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,-.
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 10.000,00 im Hotelsafe oder bis zu einem
Wert von € 800,00 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Der Beherbergungsbetrieb empfiehlt, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des
Beherbergungsbetriebs gelten vorstehende Ziff. 7.1 Abs. 2 bis 4 entsprechend.
7.3 Parkplatzschäden
Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz des Beherbergungsbetriebs zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Beherbergungsbetriebs entsteht nicht.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits. Ziff. 7.1 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.
7.4 Weckaufträge, Post und Warensendungen
Weckaufträge werden vom Beherbergungsbetrieb mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt
die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze
2 bis 4 gelten entsprechend.
8. Verjährung
8.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb, gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgenommen Ansprüche
aus einer unerlaubten Handlung – verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung verjähren nach
den gesetzlichen Regeln.
8.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den
Anspruch begründenden Umständen und dem Beherbergungsbetrieb als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe
Fahrlässigkeit erlangen müsste.
8.3 Schweben zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Beherbergungsbetrieb die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. Datenschutz
9.1 Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der
Buchungen des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.
9.2 Der Gast hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner
gespeicherten Daten.
9.3 Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der
Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der
Beherbergungsbetrieb berechtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten
auch an Dritte weiterzugeben.
9.4 Der Beherbergungsbetrieb ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der
Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen
zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber dem Beherbergungsbetrieb
erklärt werden.
10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den
Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen
allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
10.3 Klagen gegen den Beherbergungsbetrieb sind an dessen Sitz zu erheben.
10.4 Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der
Sitz des Beherbergungsbetriebs maßgebend.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.